Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f) TierSchG
Vom Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten der Stadt Münster wurde mir die Erlaubnis erteilt,
1.) gewerbsmäßig die Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter anzuleiten und
2.) verhaltenstherapeutisches Training für Hunde durchzuführen.
Bei der Ausübung der Tätigkeit sind insbesondere die Vorgaben des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der Tierschutz-Verordnung (TierSchVO) zu beachten und einzuhalten.